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Fragen und Antworten zum Thema Rechtsschutzversicherung

Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten können beträchtliche Summen erreichen - das ist allgemein bekannt. Deshalb stellt sich vor jedem Verfahren die Frage, ob man sich das Kostenrisiko überhaupt leisten kann.

Dies gilt insbesondere für Arbeitsgerichtsverfahren, bei denen jede Partei in der ersten Instanz die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen hat (unabhängig vom Ausgang des Verfahrens). Ohne eine Rechtsschutzversicherung würde man jedoch in vielen Fällen auf die Durchsetzung eigener Ansprüche verzichten müssen, denn der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist in den wenigsten Fällen wirklich sicher.

Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, daß der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (normalerweise 100.000 Euro je Rechtsschutzfall).

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
  • Gerichtskosten

Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.

Zusätzlich legt der Versicherer sogar Strafkautionen vor - in der Regel bis zu 25.000 Euro - damit der Versicherungsnehmer nicht in den Strafvollzug muss.

Geldstrafen und Bußgelder werden jedoch nicht vom Versicherer übernommen. Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeerländern (einschl. Madeira und den Kanarischen Inseln) und durch alle Instanzen. Frei von der Verpflichtung zur Leistung bleibt der Versicherer allerdings bei vorsätzlichen Rechtsverstößen. In der Verkehrsrechtsschutz hat der Versicherer Regressansprüche gegen seinen Versicherungsnehmer, wenn diesem in einem rechtskräftigen Urteil Vorsatz zur Last gelegt wird.


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